ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Geltungsbereich

(1)Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
(2)Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
(3)Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit aus laufender Geschäftsbeziehung.
(4)Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

2. Allgemeines

(1)Verträge kommen erst zustande, wenn wir einen Auftrag schriftlich bestätigt haben oder den Auftrag ausführen.
(2)Abbildungen in Katalogen oder auf Datenblättern stellen lediglich Beispiele dar. Geringfügige Abweichungen in Ausführung oder Design der Ware sind unerheblich.
(3)An unseren Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(4)Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung gegen uns sind ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
(5)Stornierungen oder Vertragsänderungen sind erst nach unserem schriftlichen Einverständnis wirksam. Sendet der Kunde unaufgefordert Ware an uns zurück, so stellt die Annahme der Ware kein Einverständnis mit dem Rücktrittsverlangen des Kunden dar. Ein solches ist von uns schriftlich zu erklären.

3. Preise - Zahlungsbedingungen

(1)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Auslieferungsstelle“, ausschließlich Verpackung und Transport; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2)Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Diese wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
(3)Unsere Angebote sind freibleibend. Die Annahme einer Bestellung erfolgt durch die Bestätigung des Auftrages oder durch seine Ausführung.
(4)Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(5)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Rechnungsbetrag - ohne Abzug - innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(6)Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. und eine Mahnpauschale von 40,00 € (gem. § 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzuges oder einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden sind wir berechtigt, von dem Kaufvertrag zurückzutreten sowie für gegebenenfalls weitere Aufträge des Kunden Vorauskasse in Bar zu verlangen.
(7)Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

4. Lieferzeit

(1)Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, sind die von uns angegebenen Lieferzeiten stets unverbindlich. Jedes Instrument wird vor der Auslieferung gründlich geprüft und eingestellt. Die Übergabe an das Transportunternehmen erfolgt in der Regel nach 1 bis 3 Werktagen nach Eingang der Bestellung.
(2)Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren (wie z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörung, etc.), auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten, haben wir nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung hinauszuschieben oder von dem Vertrag zurückzutreten. Sofern die Verzögerung länger als zwei Monate andauert, ist der Kunde nach einer entsprechenden Nachfristsetzung berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Lieferverzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit unsererseits.
(3)Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4)Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt als eigenes Rechtsgeschäft.
(5)Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er andere Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des Untergangs auf den Kunden über, sofern die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen.

5. Versand und Gefahrtragung

(1)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Lager“ vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn wir uns zur Übernahme der Transportkosten verpflichtet haben sollten.
(2)Verpackungen werden nicht zurückgenommen, ausgenommen Paletten. Der Kunde hat Verpackungen auf eigene Kosten zu entsorgen.
(3)Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
(4)Die Gefahr geht mit Übergabe an die Transportperson auf den Kunden über.
(5)Jedes Produkt wird vor dem Versand auf Unversehrtheit geprüft und der Zustand der Ware dokumentiert.
(6)Für Transportschäden wird von uns nicht gehaftet. Diese sind bei Empfang der Ware schriftlich zu dokumentieren und uns und der Transportperson sofort zu melden. Bei Bahn- und Postversand ist eine amtliche Schadensfeststellung durchzuführen.
(7)Die Vollständigkeit der Lieferung ist anhand des Lieferscheins zu prüfen. Fehlende Teile sind bei der Transportperson zu reklamieren und sind von dieser schriftlich zu bestätigen.

6. Mängeluntersuchung - Mängelhaftung

(1)Jegliche Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde die ihm obliegenden Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten erfüllt hat. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die von uns gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung von fremder Seite behandelt oder verändert worden ist oder wenn die Betriebsanweisungen nicht befolgt werden. Geringfügige Abweichungen in der Ausführung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung.
(2)Beanstandungen müssen unverzüglich, spätestens jedoch 5 Arbeitstagen nach der Anlieferung schriftlich angezeigt werden. Drei Monate nach Lieferung ist auch die Haftung für versteckte Mängel ausgeschlossen.
(3)Bei einer berechtigten Beanstandung steht uns das Recht zu, den Mangel in einer angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung der fehlerhaften Teile zu beheben (Nacherfüllung). Nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen steht dem Kunden das Recht zu, von dem Vertrag zurückzutreten, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen.
(4)Verweigern wir die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig, liegen besondere Umstände vor, die unter sorgfältiger Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung anderer als der oben genannten Rechte rechtfertigen, schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder haben wir sie berechtigt wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.
(5)Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
(6)Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

7. Weitergabe der Aufträge an Dritte

(1)Wir sind berechtigt, Aufträge an Dritte weiterzugeben und/oder Subunternehmer einzuschalten.
(2)Der Kunde verpflichtet sich zur Kooperation auch mit den Dritten/Subunternehmern, damit der Vertrag erfüllt werden kann.

8. Gerichtsstand - Anwendbares Recht – Erfüllungsort – Schriftform

(1)Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
(2)Die Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch.
(3)Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen sowie sonstige Verbindlichkeiten Norderstedt.
(4)Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
(5)Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem Vertragszweck wirtschaftlich entspricht.

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